WYOMING LLC

Wyoming LLC: Gebühren, Steuern und Vorteile für ausländische Inhaber

Was an den Bundesstaat gezahlt wird, wann in den USA keine Einkommensteuer anfällt und für wen Wyoming passt.

Wyoming gehört zu den Bundesstaaten, die ausländische Unternehmer häufig für eine LLC wählen. Der Staat erhebt keine Einkommensteuer auf Unternehmen oder Privatpersonen, und die staatlichen Gebühren sind niedrig und klar festgelegt.

Was Wyoming bietet

Keine einzelstaatliche Einkommensteuer

Wyoming erhebt keine einzelstaatliche Einkommensteuer auf Unternehmen oder Privatpersonen.

Niedrige, klare Staatsgebühren

Die jährliche Gebühr ist als feste Mindestgebühr festgelegt; den genauen Betrag finden Sie unten.

Privatsphäre gegenüber der Öffentlichkeit

Das Gründungsdokument enthält keine Liste der Inhaber. Angegeben werden Name, Registered Agent, Adressen und die unterzeichnende Person.

Einfache Verwaltung

Einmal jährlich wird ein Jahresbericht mit Lizenzgebühr eingereicht. Da der Staat keine Einkommensteuer hat, entfällt die einzelstaatliche Einkommensteuererklärung.

Gebühren des Bundesstaats

Angaben von den offiziellen Seiten des Bundesstaats (Stand November 2026). Die Sätze ändern sich, daher prüfen wir vor der Gründung stets die aktuellen Regeln. Es sind nur staatliche Gebühren — unsere Leistungen sind nicht enthalten.

Jahresbericht und Lizenzgebühr (Annual Report License Tax)
mind. 60 USD
jährlich; oder 0,02 % des Werts der in Wyoming befindlichen Vermögenswerte, falls höher

Fälligkeit: erster Tag des Monats, in dem die Gesellschaft gegründet wurde. Wird die Gebühr nicht innerhalb von 60 Tagen nach Fälligkeit gezahlt, droht die Auflösung der Gesellschaft.

Wird in den USA Einkommensteuer gezahlt? Wann nicht

Für eine LLC im Eigentum einer ausländischen Person gilt: Sind alle folgenden Bedingungen erfüllt, fällt in den USA in der Regel keine Einkommensteuer an — es werden nur staatliche Gebühren gezahlt und Meldepflichten erfüllt. Ist auch nur eine Bedingung nicht erfüllt, kann Steuer entstehen.

Bedingungen (müssen gleichzeitig gelten)

  1. 1Es handelt sich um eine LLC mit einem Inhaber, der weder US-Staatsbürger noch in den USA steuerlich ansässig ist.
  2. 2Das Geschäft wird tatsächlich außerhalb der USA betrieben — ohne Büro, Mitarbeiter oder Tätigkeit in den USA.
  3. 3Die Einkünfte stammen aus Leistungen oder Verkäufen außerhalb der USA, nicht aus US-Quellen (z. B. unterliegen US-Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren der Quellensteuer, standardmäßig 30 %).
  4. 4Die Gesellschaft hat keine steuerlichen Pflichten in einem anderen US-Bundesstaat (z. B. wegen Verkäufen an Kunden in einem bestimmten Bundesstaat).

Pflichten, die auch ohne Steuer gelten

  • Eine US-Steuernummer (EIN).
  • Jährliche Einreichung des Formulars 5472 zusammen mit einem Pro-forma-Formular 1120 beim IRS für eine LLC im Eigentum einer ausländischen Person — bei Versäumnis droht eine Strafe von 25.000 USD je Verstoß.
  • Die jährliche Gebühr und Pflichten gegenüber dem Bundesstaat (siehe oben) sowie ein Registered Agent im Bundesstaat.
  • Steuerpflichten in Ihrem Land: Wer dort steuerlich ansässig ist, kann auch mit Einkünften einer US-Gesellschaft besteuert werden. Eine US-LLC ist daher kein Weg, Steuern im Heimatland zu vermeiden.

Eine Corporation ist ein anderer Fall

Eine US-Corporation (C-Corp) ist selbst steuerpflichtig und zahlt die US-Bundessteuer auf Unternehmensgewinne (Körperschaftsteuer), derzeit 21 %. Die Regel „es werden nur staatliche Gebühren gezahlt“ gilt für sie daher nicht. Sie eignet sich vor allem für Unternehmen mit Investoren.

Für wen Wyoming passt

Für LLCs von Freiberuflern, Beratern, Online-Geschäften und kleineren Firmen, die außerhalb der USA tätig sind und keine Investoren brauchen.

Wyoming oder Delaware?

Für eine einfache LLC ohne Investoren ist Wyoming günstiger im Unterhalt (mindestens 60 USD pro Jahr gegenüber 400 USD in Delaware). Delaware wird gewählt, wenn Investoren oder Partner es verlangen oder Sie eine Corporation planen.

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Offizielle Quellen

Die Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

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